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BDSG-Novelle 2009 – was bedeuten die Änderungen für Sie als QUADRESS-Kunde?
Die gute Nachricht zuerst: QUADRESS wird Ihnen auch nach dem 01.09.2009 in vollem Umfang wie bisher alle seine Leistungen anbieten können und das rechtssicher!
Opt-in-Regelung
Kernthematik der Novelle für das Dialogmarketing ist der Wechsel von einer Opt-Out-Regelung hin zu einer Opt-in-Regelung, allerdings mit einigen Ausnahmen. Es bedarf also ab dem 01.09.2009 grundsätzlich der Zustimmung des Verbrauchers für die Nutzung seiner Daten (dies gilt aber mit einer Übergangsfrist von 3 Jahren erst einmal nur für neu erhobene Daten). Da QUADRESS aber bereits seit über 1 Jahr Daten mit postalischer Werbeerlaubnis erhebt können wir Ihnen auf Wunsch auch alternativ Daten mit Opt-in liefern.
Daten mit Herkunftsnachweis
Eine wichtige Ausnahmeregelung, dass man auch ohne das Opt-in weiterhin Adressdaten für die Direktwerbung nutzen darf, ist der Herkunftsnachweis. Wenn Sie auf dem Mailing, was Sie versenden möchten, vermerken, woher Sie die Adress-Daten bezogen haben (in unserem Fall von QUADRESS), dann ist es erlaubt, auch ohne das Opt-in diese Daten zu bewerben. Somit ist es möglich, wie bisher, den gesamten Bestand an Haushaltsdaten von QUADRESS für die Dialogwerbung einzusetzen.
Rechtlich sind Sie bei beiden Varianten auf der sicheren Seite. Die Neuregelungen des BDSG betreffen nur den Bereich der Privatadressen und nicht den Bereich der Firmenadressen. Sie sehen also, auch nach der BDSG-Änderung ist Dialogmarketing mit QUADRESS in bekannter Qualität und Art und Weise weiterhin möglich.
Unser Dachverband, der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) hat in zwei Dokumenten übersichtlich die Änderungen der BDSG-Novelle zusammengestellt und ebenso den neuen Gesetzestext. Die Änderungen der Datenschutznovellen 2009 finden Sie in dem folgenden Dokument, das vom DDV bereitgestellt wird:
Den neuen Gesetzestext des BDSG mit markierten Änderungen finden Sie in dem folgenden Dokument, das vom DDV bereitgestellt wird: