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Stellungnahme zur Übergangsfrist des BDSG
geschrieben: 25. Oktober 2011 - 8:46

Novellierung des BDSG aus dem Jahre 2009 – Ende der Übergangsfrist ab September 2012
Ab dem 1.9.2012 endet die Übergangsfrist aus der BDSG-Novellierung vom November 2009. Um Ihnen einen Überblick darüber zu geben, was das für den Adresshandel bedeutet, hat unser Datenschutzbeauftragter die folgende Stellungnahme dazu verfasst:
Adressen, die vor dem 1.9.2009 erstmalig erhoben worden sind, dürfen noch bis zum 31.8.2012 ohne Einschränkung